Wie ist mein Tagesgeld durch Einlagensicherung geschützt?

Ist es sinnvoll, Tagesgeld bzw. Festgeld auf mehrere Banken zu verteilen?

Derzeit besteht das Einlagensicherungssystem deutscher Banken aus drei Säulen:

  1. der gesetzlichen Sicherung „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), damit sind die Einlagen eines Kunden bei der Bank zu 90%, max. 20.000 € geschützt
  2. dem freiwilligen Einlagensicherungsfond der deutschen Privatbanken (ESF)
  3. und der „Merkel-Garantie", eine Totalgarantie der Bundeskanzlerin für alle deutschen Banken, für den Fall, dass der gemeinsame Einlagensicherungsfond leer ist

Bei Insolvenz einer größeren Bank wäre es durchaus möglich, dass der Einlagensicherungsfonds schnell leer ist. Die Sicherungsgrenze pro Kunde entspricht 30% des haftenden Eigenkapitals des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses. Das Mindesteigenkapital einer Bank liegt in Deutschland bei 5 Mio €. Damit sind pro Anleger mindestens 1,5 Mio € geschützt. (siehe auch www.Bankenverband.de )
Einklagbar sind aber weder das Merkel-Versprechen noch die Gelder des Sicherungsfonds.

Traut man dem Einlagensicherungsfond und der Merkel-Garantie nur bedingt, gibt es noch einen weiteren Grund, um sein Geld auf mehrere Banken zu verteilen. Im Fall einer Bankenpleite wird von den Behörden ein Moratorium verhängt, das 6 Wochen andauert. Das BaFin friert damit  den Zahlungsverkehr einer Bank ein, EC-Karten können in dieser Zeit nicht benutzt werden, Barabhebung sind nicht möglich. Bis anschließend der Entschädigungsfall festgestellt ist, können nochmals Wochen oder Monate vergehen. 

Abgesichert durch den ESF und die Merkel-Garantie sind derzeit Gelder (z.B. Tagesgeldkonten, Festgeld, Sparbriefe) bei folgenden Banken:

Comdirekt

CortalConsors

DAB

GE Money Bank

ING-Diba

Santander


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2 Antworten zu „Wie ist mein Tagesgeld durch Einlagensicherung geschützt?“

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