zur Erinnerung: Rücklagen

Hier mal eine kurze Erklärung des viel bemühten Begriffs „Rücklagen”

Rücklagen sind Teil des thesaurierten, also einbehaltenen Eigenkapitals. Im Aktienrecht werden zwei Kategorien von Rücklagen unterschieden: Kapital- und Gewinnrücklagen. Kapitalrücklagen entstehen durch die Ausgabe von Anteilsscheinen über ihrem Nennwert (§272 Abs. 2 HGB), Gewinnrücklagen sind aus einbehaltenen Gewinnen zu bilden.

Im Hinblick auf die persönliche Geldanlage kann man sagen: Rücklagen sind ein Zwang zum Sparen

Wenn ich mir z.B. ein neues Auto kaufe sollte ich gleichzeitig beginnen, regelmäßig Rücklagen zu bilden. Damit habe ich nach einigen Jahren genug Geld zur Verfügung, um wiederum ein neues Auto zu kaufen.

Rücklagen sind kein Zahlungsstrom.

Von Rücklagen zu unterscheiden sind Rückstellung. Sie sind der Höhe und/oder der Zeit nach ungewisse Schulden (§249 HGB) und damit Teil des Fremdkapitals.


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