Ein Update zur PONAXIS / LOGINET3 Anleihe ist längst überfällig, denn seit meinem letzten Beitrag zu PONAXIS ist doch einiges passiert. Und ich bin der Anleihe (8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 der PONAXIS AG, Hamburg im Gesamtbetrag von EUR 5.000.000,00 – WKN A0EUCD) natürlich treu geblieben, schließlich wird hier ja einiges geboten!
Gläubigerversammlung der PONAXIS AG
Zunächst einmal fanden um die Jahreswende zwei Gläubigerversammlungen statt.
Um sein Stimmrecht auf einer Gläubigerversammlung auszuüben, sind zwei Schritte notwendig:
1.) Man muss die Anleihe sperren lassen. Hierzu informiert man seine Depotbank und bekommt anschließend die gewünschte Bescheinigung von der Deutschen Bundesbank über die Hinterlegung der Anleihe zwecks Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Sperrung bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung.
2.) Kann man sein Stimmrecht nicht selbst ausüben, gibt man Vollmacht und Weisung an einen Vertreter, in diesem Fall war das die Hanseatisches Wertpapierkontor AG.
Die Vollmacht schickt man dann zusammen mit der Hinterlegungsbescheinigung an den Stimmrechtsvertreter.
Die Gläubigerversammlung sollte zunächst am 04.12.2009 stattfinden, dann wurde sie auf den 23.12.2009 verschoben. Sehr rücksichtsvoll, einen Tag vor Heiligabend sind ja viele schon in den Weihnachtsferien und haben auch viel mehr Muße für so eine Gläubigerversammlung.
Bekanntmachung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 23. Dezember 2009
Hamburg, 28. Dezember 2009. Zu der 9,5% Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016 (ISIN DE000A0XXW36) sowie der 8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 (ISIN DE000A0EUCD8) fand am 23. Dezember 2009 eine Gläubigerversammlung statt, auf der über folgende Anträge abgestimmt wurde:
1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Art der Abstimmung
2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen:
2.1 Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2008/2016
2.2. Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
2.3. Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
…
Den Anträgen zu den obigen Punkten 2.2 und 2.3 wurde von den Anleihegläubigern mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 des Schuldverschreibungsgesetzes zugestimmt. Die Mehrheit gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 des Schuldverschreibungsgesetzes wurde nicht erreicht. Deshalb wurde auf der Gläubigerversammlung vom 23. Dezember 2009 die Gesellschaft beauftragt, alsbald eine zweite Gläubigerversammlung einzuberufen, die mit der Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Schuldverschreibungen beschließen kann. …
Die zweite Gläubigerversammlung fand dann am 14.01.2010 statt. Hierzu benötigte ich natürlich wieder eine Hinterlegungsbescheinigung und habe diese am 07.01.2010 bei Cortal Consors beantragt. Einige Tage später, nachdem die Gläubigerversammlung bereits stattgefunden hatte, fand ich dann dieses Schmankerl in meinem Briefkasten:
Antwort vom Cortal Consors Kundenservice am 18.01.2010
“Aufgrund des Jahresabschlusses und der damit verbundenen viele (nicht mein Tippfehler!) Kundenanfragen konnten wir für Sie nicht rechtzeitig tätig werden und eine Sperre bzw. Bestätigung für die Versammlung PONAXIS AG am 14.01.2010 erstellen.
Wir bitten Sie dies zu entschuldigen.”
Danke Schön, Cortal Consors! Waren die nicht mal Broker des Jahres?
Bekanntmachung der Beschlüsse der zweiten Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2010
Zu der 8,5% Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 (ISIN DE000A0EUCD8) fand am 14. Januar 2010 eine zweite Gläubigerversammlung statt, auf der über folgende Anträge abgestimmt wurde:
1. Beschlussfassung über den Vorsitz der Versammlung und die Art der Abstimmung
2. Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen
2.1. Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
2.2. Stundung, Verzinsung und Zinszahlung der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011
Allen Anträgen wurde von den Anleihegläubigern mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit von mehr als Dreiviertel der anwesenden Stimmen zugestimmt. Demgemäß wird
1. § 3 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck): „Die Emittentin verpflichtet sich, die Teilschuldverschreibungen am 01. Juli 2014 („Endfälligkeitstag“ / „Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen.“2. § 2 Absatz (1) der Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck): „Die Teilschuldverschreibungen werden vom 01. Juli 2005 an bis zum 30. Juni 2009 mit jährlich 8,5%, beginnend mit dem 01. Juli 2009 für den Zeitraum bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 mit jährlich 5,0%, sowie beginnend mit dem 01. Juli 2012 bis zur Endfälligkeit wiederum mit jährlich 8,5% verzinst. Die Zinsen sind kalenderhalbjährlich nachträglich am 01. des folgenden Monats eines jeden Kalenderhalbjahres fällig, erstmals am 01. Januar 2006, anschließend jeweils am 01. Juli und 01. Januar jeden Jahres (jeweils ein „Zinstermin“). Abweichend von vorstehendem Satz wird die Zahlung der seit dem Zinstermin 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 zinslos gestundet. Die gestundeten Zinsen sind mit dem nächsten Zinszahlungstermin (01. Juli 2012) zu zahlen. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Fälligkeitstag voran geht, und zwar auch dann, wenn der Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag ist. „Bankarbeitstag“ ist ein Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem die Banken in Frankfurt/Main sowie die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zahlungen abwickeln“.
Die übrigen Bedingungen der Inhaberschuldverschreibung von 2005/2011 bleiben unverändert.
Zahlungsübersicht PONAXIS / LOGINET3 Anleihe
Die Verzinsung erfolgt gemäß diesem Beschluss dann – rein theoretisch – wie folgt:
01.07.2005 bis 30.06.2009: 8,5%
01.07.2009 bis 30.06.2012: 5,0%
01.07.2012 bis 30.06.2014: 8,5%
Die Zahlung der seit dem 01. Juli 2009 entstandenen und bis zum 30. Juni 2012 entstehenden Zinsen wird zinslos bis zum 30. Juni 2012 gestundet. Die gestundeten Zinsen sind mit dem nächsten Zinszahlungstermin (01.Juli 2012) zu zahlen.
Endfälligkeit 01. Juli 2014
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