Financial Services Compensation Scheme (FSCS)
Die Bank of Scotland ist Mitglied im britischen Einlagensicherungssystem Financial Services Compensation Scheme (FSCS) sowie im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Zum 1.1.2016 hat die Bank ihre AGB und den Schutzumfang geändert.
Die Sicherungsgrenze je Einleger beträgt jetzt nur noch 75.000 GBP (~ 89.000 €) gegenüber 85.000 GBP (~ 100.000€) vor dem 1.1.2016. Die Sicherungsgrenze gilt für den Gesamtbetrag der Einlagen eines entschädigungsberechtigten Einlegers auf Konten bei der Bank of Scotland.
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstitutes:
20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2018
15 Arbeitstage ab dem 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020
10 Arbeitstage ab dem 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023
7 Arbeitstage ab dem 1. Januar 2024
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Einlagen bei der Bank of Scotland sind darüber hinaus geschützt durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dadurch sind entschädigungsberechtigte Einlagen zwischen 75.000 GBP (~ 89.000 €) und 250.000 EUR geschützt. Die Sicherungsobergrenze liegt bei 250.000 EUR pro Einleger abzüglich des Betrages der durch den gesetzlichen Financial Service Compensation Scheme erstattet wird. Die Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts beträgt hier 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016.
In Summe hat sich für den Sparer nichts geändert. Durch die Kombination beider Sicherungssysteme ist nach wie vor eine Summe von bis zu 250.000€ abgesichert.
Quellen: https://www.bankofscotland.de/bos/de/produkte/tagesgeld.html https://www.bankofscotland.de/mediaObject/documents/bos/de/agb/Informationsbogen_fuer_Anleger_310815/original/Informationsboge_fuer_Einleger_2016.pdf
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